William Shakespeare
Hamlet, 5. Akt, 1. Szene
Ein Kirchhof.

Zwei Totengräber kommen mit Spaten usw.

ERSTER TOTENGRÄBER
Soll die ein christlich Begräbnis erhalten, die vorsätzlich ihre eigne Seligkeit sucht?

ZWEITER TOTENGRÄBER
Ich sage dir, sie solls, mach also flugs ihr Grab. Der Totenbeschauer hat über sie gesessen und christlich Begräbnis erkannt.

ERSTER TOTENGRÄBER
Wie kann das sein, wenn sie sich nicht defensionsweise ertränkt hat?

ZWEITER TOTENGRÄBER
Nun, es ist so befunden.

ERSTER TOTENGRÄBER
Es muß aber se offendendo geschehn, es kann nicht anders sein. Denn dies ist der Punkt: Wenn ich mich wissentlich ertränke, so beweist es eine Handlung, und eine Handlung hat drei Stücke: sie besteht in Handeln, Tun und Verrichten: Ergel hat sie sich wissentlich ertränkt!

ZWEITER TOTENGRÄBER
Ei, hört doch, Gevatter Schaufler!

ERSTER TOTENGRÄBER
Erlaubt mir! Hier steht das Wasser: gut; hier steht der Mensch: gut! - Wenn der Mensch zu diesem Wasser geht und sich selbst ertränkt, so bleibts dabei, er mag wollen oder nicht, daß er hingeht. Merkt Euch das! Aber wenn das Wasser zu ihm kommt und ihn ertränkt, so ertränkt er sich nicht selbst. Ergel, wer an seinem eignen Tode nicht schuld ist, verkürzt sein eignes Leben nicht.

ZWEITER TOTENGRÄBER
Ist das Rechtens?